Versicherungsschutz für gemietete Camper, Wohnmobile, Wohnwagen
oder Caravan
Reiserücktrittsversicherung:
ersetzt unter anderem die Stornokosten für den Miet-Camper und etwaige Umbuchungskosten.
versicherte Ereignisse:
- unerwartete und schwere Erkrankung, Tod, Unfallverletzung
- Schwangerschaft
- Bruch von Prothesen oder Lockerung von implantierten Gelenken
- Impfunverträglichkeit
- Mitteilung eines Termins zur Organspende oder zum Empfang eines Organs
- betriebsbedingte Kündigung und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit
- Arbeitsplatzwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt
- erheblicher Schaden am Eigentum (mind. 2.500 EUR) der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen,
Leitungswasserschäden oder strafbaren Handlungen Dritter
- unerwartete gerichtliche Ladung
- unerwartete und schwere Erkrankung eines/einer zur Reise angemeldeten Hundes/Katze einer versicherten Person
Reiseabbruchversicherung
Erstattet unter anderem die zusätzlichen Rückreisekosten bei Abbruch oder Reise sowie nicht in Anspruch genommene bereits gezahlte Reiseleistungen.
versicherte Ereignisse:
- unerwartete und schwere Erkrankung, Tod, Unfallverletzung
- Schwangerschaft
- Bruch von Prothesen oder Lockerung von implantierten Gelenken
- Impfunverträglichkeit
- Mitteilung eines Termins zur Organspende oder zum Empfang eines Organs
- erheblicher Schaden am Eigentum (mind. 2.500 EUR) der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen,
Leitungswasserschäden, oder strafbaren Handlungen Dritter
- unerwartete gerichtliche Ladung
- Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel um mind. 2 Stunden
- zwingende Verlängerung der Reise aufgrund von Naturkatastrophen bzw. Elementarereignissen.
Reisegepäckversicherung
Sie erhalten eine Entschädigung, wenn Ihr Reisegepäck abhanden kommt, gestohlen oder beschädigt wird.
- Schäden an Wertgegenständen bis 50 %
- Versicherungssumme für das Objekt bis 5.000,00 EUR
- Bei Lieferfristenüberschreitungen von aufgegebenem Reisegepäck für benötigte Ersatzkäufe 500,00 EUR
- Schäden an Brillen, Kontaktlinsen und Hörgeräten, jeweils mit Zubehör bis 250,00 EUR
- Schäden an Golf- und Tauchausrüstungsgegenständen sowie Fahrrädern, jeweils mit Zubehör, bis 50 %
- Schäden an Mobiltelefonen bis 500,00 EUR
- Schäden an Wellenbrettern und Segelsurfgeräten, jeweils mit Zubehör bis zu 50 %
- Elektronische Unterhaltungs- und Kommunikationsgeräte mit Zubehör 50 %
- Musikinstrumente bis 250,00 EUR
Selbstbehalt-Versicherung
Der Versicherungsschutz gilt für gemietete Wohnmobile bei Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr, auf
Campingplätzen und Fähren und ist eine Zusatz-Kfz-Versicherung für Camper und Wohnmobile, die ihnen als
Ergänzung zu einer bestehenden (Haupt-)Kfz-Versicherung des Mietkraftfahrzeuges Versicherungsschutz gewährt.
Zusätzlich versichert mit einer Summe von bis zu
1.500 € sind die vertraglich geschuldeten und notwendigen
Kosten, die die Vermietfirma für die Wiederherstellung des Mietfahrzeugs in Rechnung stellt, wenn es bei einem Unfall im
öffentlichen Straßenverkehr an
Unterboden, Reifen, Windschutz-, Seiten- oder Heckscheibe, Außenspiegeln oder Dach beschädigt wird.
Voraussetzung ist, dass die (Haupt-)Kfz-Kasko-Versicherung für diese Schäden keine Leistung vorsieht.